Media Desk
Wir bieten Ihnen besondere fachliche Kompetenzen im Medien- und IT-Bereich.
In allen Bereichen unseres täglichen Lebens begegnen wir der fast allgegenwärtigen Technik und den aus deren Einsatz resultierenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese sind anspruchsvoll und ständiger Veränderung unterworfen.
Sei es für
- das Angebot von Online-Dienstleistungen oder der Inanspruchnahme solcher Angebote,
- den Datenschutz,
- die Gestaltung von elektronischem Content oder allen anderen kreativen Leistungen,
- die Bereitstellung von Services und Dienstleistungen technischer Art oder über technische Kanäle etc;
in allen Bereichen gelten neben den allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen Besonderheiten gesetzlicher Art oder entwickelt durch die Rechtsprechung. Insbesondere für die Erstellung von Verträgen über Leistungsbeziehungen in diesen Bereichen ist besondere rechtliche Expertise empfohlen, die auch die Kenntnis über Branchen-Usancen und technisches Verständnis voraussetzt. Durch die Nutzung der alltäglichen Elektronik stellen sich im betrieblichen und privaten Bereich besondere Herausforderungen. Es stellen sich urheberrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Fragen zum „Was ist erlaubt?“ und vor allem, was nicht. Eine fundierte Beratung im Vorfeld hilft ebenso, wie schnelle und effektive rechtliche Handhabe der Situation in Fällen, in denen die Dinge unerwartet verlaufen.
Das gilt für Rechtsfragen sowohl aus dem privaten Umfeld (z.B. Einsatz und Verwendung von Fotoaufnahmen und Videos, Erhebung von persönlichen Daten etc.) als auch – und besonders – im beruflichen, unternehmerischen und betrieblichen Bereich (z.B. beim Einsatz von Betriebssoftware, beim Schutz von Betriebs-Knowhow, der Unterbindung von verbotenem Handeln etc.).
Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Johannes Winkler berät seit vielen Jahren IT-Unternehmen und Start-ups und stellt seine Expertise u.a. Energieversorgungsunternehmen zur Verfügung. Er hat nachgewiesene besondere Kenntnisse in den Bereichen:
1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung
individueller Verträge und AGB,
2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von
Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien,
Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien
einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer
Besonderheiten,
5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der
Telekommunikation und deren Dienste,
6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Uwe-Christian Klipsch, LL.M. verfügt über jahrelange Erfahrung im Urheberrecht, u.a. als Justiziar einer renommierten Hamburger Buch-Verlagsgruppe. Er erwarb einen Mastertitel im Medienrecht und promovierte zu einem Thema aus dem europäischen Rundfunk- und Wettbewerbsrecht. Er hat nachgewiesene besondere Kenntnisse in den Bereichen:
1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften,
Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale
Urheberrechtsabkommen,
2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,
3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
4. Rundfunkrecht,
5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und
Medienrechts, Titelschutz,
6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des
Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der
deutschen und europäischen Kulturförderung,
7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
